Das GRUNDGESETZ d. BRD verraten

Schlachtfeld „Deutschland“

Liebe Leserinnen und Leser,

soweit die deutsche Bevölkerung überhaupt noch erreichbar – aufklärbar ist sie ohnehin nicht mehr, da sie durch Gaudisendungen und Falschmelder an der Entwicklung, Entfaltung von gesundem Menschenverstand und gesundem Kollektivverhalten gehindert, wird dennoch versucht, Licht in ein dunkles Gebäude zu tragen.

Mittels einer Handvoll Eimern und Helfern!

Eine ganz eindeutige Unmöglichkeit!

Was wird damit lediglich bezweckt?

D o k u m e n t a t i o n !

 

( 1 )

Banken schädigten das Land und Millionen Bundesbürger – das mit Billigung dieses Staates

Millionen Bundesbürger wurden im Zeitverlauf direkt, zumindest indirekt – soweit auch der Anhang von Vätern, Müttern, Lebensgefährten etc. betroffen – durch Banken und Anlagebetrüger schwer geschädigt.

In den USA hat das zu einer Finanzkatastrophe geführt, welche in der Zwischenzeit staatliche Ermittler auf den Plan ruft. Derart existentiell verläuft dort der Massenbetrug.

 

In Deutschland tut sich im Vergleich dazu staatlicherseits gar nichts. Die deutsche Justiz (rühmliche Ausnahmen hat es in der Richterschaft, diese umso mehr positiv in die Öffentlichkeit zu tragen!) ist gar auf diesem Sektor – was Banken betrifft – hierzulande noch blinder als drüben.

 

In Deutschland lässt der Gesetzgeber und seine Justiz – unter schwerstem Verstoß gegen Grundlagen der „Verfassung“, sprich Grundgesetz, es zu, dass Banken Darlehensinteressenten bzw. Darlehensanfragern gegenüber zwecks Finanzierung einer Immobilie – selbst wenn das Beleihungsobjekt zu 80% und mehr überteuert – n i c h t aufzuklären haben. Erst wenn der tatsächliche Wert der gewünschten Immobilie lediglich die Hälfte des veranschlagten Kaufpreises beträgt, erst dann scheint es für die Banken keinen Freiraum mehr zu geben. Sprich, erst dann kommen sie in die Pflicht und mögliche Mithaftung.

Eine Lizenz sozusagen zum Betrügen!

 

Auf diese kurze Form – laienhaft für den uneingeweihten Leser übersetzt – gebracht, ist die herrschende Rechtsprechung des 11. Senats des Bundesgerichtshofes (BGH) unter seinem Vorsitzenden Dr. Nobbe wie nachgeordneter Gerichte – Oberlandesgerichte, Landgerichte – zusammenfassbar.

 

Bei dieser merkwürdigen, grundgesetzwidrigen, verbraucherfeindlichen Rechtsprechung und Rechtspraxis ist jedem Bundesbürger nur noch zu raten, in solchen Dingen niemals allein mit einer Bank zu verhandeln, niemals ohne Diktiergerät und niemals ohne Videokamera.

 

Was man in der Regel von einem Jahrzehnt noch nicht so erwartet hatte, ist nun offenkundig:

Banken durften sich sicher sein, dass sie von Seiten der Justiz unbehelligt bleiben.

 

 

Was für andere Marktteilnehmer gilt, gilt nicht für Banken

Sie, die Banken, bekamen vom sogenannten Gesetzgeber, der sich in schwerer Interessenkollision zu den Banken befindet, sowie von Seiten der Justitia eine Sonderstellung eingeräumt. Das Prinzip eines fairen Gegenüber von Leistung und Gegenleistung gilt für sie so nicht. Banken werden in solchen Finanzgeschäften sozusagen grundsätzlich wie unbeteiligte Dritte behandelt und damit unzulässig weitreichend geschützt.

Sie vermögen sich daher erfolgreich hinter einer Rolle, beispielsweise als bloßer Kreditgeber zu verstecken.

Ob das „Ding“, das sie finanzieren, auch wirklich eine Sicherheit darstellt, darum müssen sich Banken nicht kümmern – zumindest gegenüber ihren Darlehensinteressen bzw. Darlehenskunden nicht. Es ergibt sich gemäß dieser Rechtsprechung daraus für die Kunden der Bank kein einklagbarer Anspruch. Dort, bei Gericht, haben Bankkunden dermaßen schlechte Karten, dass die Prozesse gegen Banken zur Farce, zu einem aufwendigen Schattenboxen, ja zu einem regelrechten Existenzvernichtungskampf für solche Bankkunden ausarten.

 

Es steht denn auch in der Regel – von ein paar Ausnahmen abgesehen – schon vorher das Urteil fest.

Die ein paar Ausnahmen sind denn auch – sofern Beziehungen zur gerade regierenden Partei oder gleich zur Bankenszene etc. (Logen) zur Seite – fein heraus.

 

Selbst in den Fällen, in denen der gelackmeierte und schutzlos gestellte Bankkunde eigentlich – aus den Augen eines unbefangenen Richters – beweiskräftig – das heißt sogenannt „schlüssig“ – darlegen konnte, dass die Bank keineswegs unbeteiligte Dritte, denn Beteiligte, da sie beispielsweise wie hier im konkreten Fall (dazu weiter unten) den Darlehensvermittler für sich laufen ließ, dieser den Darlehensvertrag bis zur Unterschriftsreife brachte, die Bank eigentlich gar nicht auftrat bzw. nicht mit dem Kunden verhandelte, auch dann, wenn die Bank selbst eine Wirtschaftlichkeits- und Rentabilitäts- wie Liquiditätsrechnung aufstellte, diese die eigentliche Ursache dafür war, dass sich der arme Schlucker „König Kunde“ überhaupt auf einen solch lebensbedrohlich hohen Schuldbetrag (hier in 1999 fast DM 400.000.-) einließ, selbst dann, wenn der Kunde bei dem entscheidenden Gespräch, in welchem vom Darlehensvermittler, sprich Bankerfüllungsgehilfen wie vom Immobilienverkäufer das Blaue vom Himmel heruntergelogen wurde, er dieses von einer Handvideokamera hat aufnehmen lassen, da beide ihm das eigentliche Objekt (Wohnung X) nicht vorführen wollten, selbst dann konnte dieses das Gericht im konkreten Fall nicht überzeugen.

Denn es wollte sich nicht überzeugen lassen.

 

Das Gericht – LG Mü I, 29. Kammer für Banksachen – blieb stur, es blieb blind (und es kommt noch dicker, siehe dazu unten).

lg_mue_i_29_o_18747_05_s_1

lg_mue_i_29_o_18747_05_s_2

Bild: Ausschnitte aus dem Urteil d. LG Mü I, Az. 29 O 18747 /05, vom 21.5.2008
Seiten 1 u. 2 (Urteilstenor)
lg_mue_i_29_o_18747_05_s_10
lg_mue_i_29_o_18747_05_s_13
Bild: Seiten 10, 13 (Kreditkündigung und Krediteinräumung ohne Belang)
lg_mue_i_29_o_18747_05_s_14
lg_mue_i_29_o_18747_05_s_15
Bild: Seiten 14, 15 (Höhe des Kaufpreises des Beleihungsobjektes ohne Belang für die Höhe des Darlehensbetrages – Darlehensvertrag und Kaufvertrag führen ein Eigenleben)
lg_mue_i_29_o_18747_05_s_17
Bild: Seite 17 (Falschangaben lediglich seitens der Verkäuferin – ohne kausale Auswirkungen auf den Darlehensvertrag),
lg_mue_i_29_o_18747_05_s_18
lg_mue_i_29_o_18747_05_s_19
Bild: Seiten 18, 19 (Bank überschritt ihre Rolle als Kreditgeberin nicht; sie besaß auch keinen konkreten Wissensvorsprung gegenüber der Klägerin)
lg_mue_i_29_o_18747_05_s_19_1
lg_mue_i_29_o_18747_05_s_20
lg_mue_i_29_o_18747_05_s_21
Bild: Seiten 19, 20, 21 (sittenwidrige Überteuerung des Kaufpreises nicht nachgewiesen; Aufklärungsverpflichtung der Beklagten erst bei einem offensichtlichen, sittenwidrig hohen Mißverhältnis)
lg_mue_i_29_o_18747_05_s_21_1
lg_mue_i_29_o_18747_05_s_24
Bild: Seiten 21, 24 (kein institutionalisiertes Zusammenwirken zwischen Beklagte und Vermittler und Verkäuferin; keine Aufklärungsverpflichtung der Bank, da keine erkennbare sittenwidriger Überteuerung)
lg_mue_i_29_o_18747_05_s_25
lg_mue_i_29_o_18747_05_s_28
Bild: Seite 25, 26 (keine Pflichtverletzung d. Beklagten aus der einhundertprozentigen Vollfinanzierung; ein Verschulden der Beklagten hinsichtlich fehlerhafter Auswertung der Selbstauskünfte nicht nachgewiesen; Vermittler kein Erfüllungsgehilfe der Beklagten, daher keine Haftung für dessen Fehlangaben bzw. Fehlverhalten); Unterzeichung seitens d. drei Richter der 29. Kammer

( 2 )

Systematisch betriebener, organisierter Angriff auf das Vermögen von Bundesbürgern

Die Beklagte – die HypoVereinsbank –

bdt_gesetze_vor_hypobank
Bild: HypoVereinsbank Turm, Bogenhausen

konnte sich bei diesem bankdevoten Urteil ihre ohnehin längst zigtausendfach „befleckten“ Hände zu Lasten des Grundgesetzes und zu Lasten eines fairen Staates reiben. Es half alles nichts: unter anderem ein Rechtsanwalt aus Göttingen, R.Fuellmich, hatte in unzähligen Prozessen der HypoVereinsbank Prozessbetrug vorgeworfen und auch nachgewiesen, hatte nämlich bankinterne Dokumente vorgelegt, aus denen klar beweiskräftig hervorgeht, dass die HypoVereinsbank in ungezählten Fällen intensivst und systematisch, mit Vermittlergruppen vorsätzlich zu Lasten der Kreditsuchenden zusammenarbeitete.

Diese Zusammenarbeit diente einzig und allein zu dem Zweck, höchst geringwertige Immobilien einer Käufer- und Kundenschicht anzudrehen, die ohnehin in finanzieller Bedrängnis, nahezu rechtlich wehrlos, zumindest ahnungslos gestellt, somit Vermittlern wie Verkäufern und auch der Bank lukrative Geschäfte zu ermöglichen.

Und so ging damit eben wieder ein weiteres Stück vom Staat den Abhang hinunter.

Der Staat – definiert als Gesamtwohleinrichtung – hat sich eindeutig egoistischen Gruppeninteressen angeschlossen.

Das ist in hunderttausenden von Fällen ganz klar erkennbar und das steht schon in fast allen Tageszeitungen.

 

( 3 )

Die Bundesrepublik Deutschland ist von der Bestimmung durch das GG her ein Sozialsstaat . . .

Banken als gruppenegoistische, lobbyistische, gegen das Gemeinwohl gerichtete Organisationen dürften keine Sonderstellung eingeräumt erhalten. Laut Art. 20 GG i.V. mit Art. 1 bis 19, insbesondere Art. 14 Abs. 2 GG, ist Deutschland ein sozialer Staat (Eigentum ist dem Gesamtwohl verpflichtet).

Hiervon ist keine Rede, wenn es um gerichtliche Verfahren gegen Banken geht.

Dort nämlich heißt es: alle Rechte den wirtschaftlich Stärkeren. Und das sind wohl die wenigsten im Bundesgebiet.

Und so kam es, dass aus der Bundesrepublik eine regelrechte Plutokratie für Reiche wurde. Die Mehrheit der Bundesbürger daher auf dem besten Weg in die Armut . . .

Auf einen derartigen Rechtsbruch haben Bundesminister keinen Eid geleistet.

vereidigung_merkel_22-11-05_sz

Bild: Bundesministerin Merkel, Eidableistung vor dem Dt. Bundestag unter d. Kanzlerschaft Helmut Kohl – angeblich auf das Gemeinwohl (“ . . zum Wohle des deutschen Volkes . . .“)

„Tatmotiv“ der Bank . . .

Im konkreten Falle tritt hinzu, dass die von diesem Verfahren vor dieser Kammer des LG Mü I indirekt betroffenen Personen vor Jahrzehnten (1980) gegen diese reichen Cliquen (Korruptionscliquen) erfolgreich gekämpft und teilweise ein großes Medienecho damals – leider auch nur damals – erzielt hatten.

Hinzutritt, dass diese Bank – die HypoVereinsbank – im Verdacht steht, an diesen dubiosen Rüstungsgeschäften beteiligt gewesen zu sein, sie teilfinanziert zu haben und damit ein eigenes Interesse gehabt haben könnte, diesen Ermittlern – zumindest indirekt – zu schädigen, indem sie die Ehefrau des Ermittlers, mit einer dubiosen, fadenscheinigen Finanzierung „bedienten“, gegen diese sie sich per Gericht erfolgreich zu wehren versucht.

Eine Hoffnung, die sie eigentlich auf Grund der Erfahrungen bei Gericht nicht mehr hegen dürfte.

Außerdem tritt – die Bank weiter belastend – hinzu, dass sie wenige Wochen vor Gewährung dieses dubiosen Großkredites (an die DM 400.000) sämtliche Überziehungskredite (DM 75.000) aufgekündigt hatte. Sie gewährte damit – wenn auch über verschiedene Bankfilialen – diese jedoch zentral von München aus gesteuert – nahezu im gleichen Zeitraum das über das Fünffache des gekündigten Kredites.

Wer so ein widersprüchliches Verhalten versteht, der verstehe und erkläre das mal! Das Gericht argumentierte hierzu, der Überziehungskredit sei nicht besichert gewesen, der Großkredit schon.

Mit was wohl, mit einem ungeprüften Hoffnungswert, wenn das Objekt um mindestens DM 80.000, wenn nicht gar mit 100.000 DM zu hoch finanziert worden war. Der wahre Wert der Wohnung hat nämlich nicht bei DM 185.000 gelegen, sondern bei DM 90.000.- . Hierzu wurde seitens der Klägerin Gutachtenbeweis angeboten, den Beweisantrag das Gericht jedoch überging.

Die die Bank belastende Fakten erkannte das Gericht generell nicht an.

Ein Befangenheitsantrag und eine Rüge wegen Verstoßes gegen rechtliches Gehör, Art. 104 GG, wurden beide abgeschmettert.

Schon gar nicht berücksichtigte die Kammer, dass die Bank ein eigenes Schädigungsinteresse besitzt.

Dazu muss man wissen, dass die Bayerische Hypotheken- und Wechselbank – so hieß sie damals vor Fusionierung mit der Vereinsbank – in Bayern in Milliarden DM schwere Rüstungsgeschäfte – wie das zum MRCA-TORNADO-Programm – verwickelt war, in welchen der Bruder des Ehemannes der Klägerin teilermittelt hatte und dabei einen Riesenerfolg (Auftritte in ARD, andere Massenmedien in 1980, siehe dazu unter >65 Jahre Widerstand der Koeppls<) verbuchen konnte.

 

y0l

bobby_1980

Bild: Dr. rer.pol. J.B. Köppl, Bild aus d. Sendung ARD „Report“ zur Tornado-Affaire, September 1980

tornado_www_sipotec_net

Bild: TORNADO-Kampfflieger, NATO-RÜSTUNGS-Programm

Die Bank könnte also eine Retourkutsche geritten haben.

Die Justitia auf diesem Sektor total erblindet! Oder künstlich blind gemacht!

 

( 5 )

Massenarmut vorprogrammiert – Öffentlichkeit im Verfahren

Wer was vom dubiosen Rüstungssektor weiß, der weiß auch, dass dieser Sektor voll zu Lasten der Steuerzahler, sprich Bundesbürger gegangen war. Auch auf diese Weise hatte man die Bundesrepublik und viele Bundesbürger ins Armengrab verfrachtet!

Von all dem erhielt das Gericht schriftsätzlich Kenntnis. Um dem Gericht ein Gegengewicht zu dem Einfluss der HypoVereinsbank zu bieten, wurde vor beiden Hauptverhandlungen im Justizpalast Münchens in der Prielmayerstrasse das Szenario für einen Dokumentarfilm abgedreht.

jhkoe_verf_hypov_2006

Bild: Aufnahmen vor dem Münchner Gerichtssaal (Justizpalast) im gleichen Verfahren (Az. 29 O 81747 / 05) – der Ehemann der Bank-Geschädigten bereit zu einem Interview

Was war die Folge? Nichts Überzeugendes: nämlich der Einsatz von Gerichtspolizei.

Die Justiz sollte dabei wissen, dass Korruptionsermittler und Korruptionsbekämpfer wie die Koeppls die wahren Staatsschützer sind und keineswegs Banken!

Wer das Volk in die Armut schickt, der ist keiner, der geschützt gehört!

Zumindest n i c h t im Namen des Volkes!

Justitia schon wieder auf der falschen Seite?

In direkter Nachbarschaft vom Münchner Justizpalast ging nun auch noch ein weiteres Symbol einer ehemals reichen und seriösen Nation in die Knie, sprich Insolvenz: die Kaufhauskette >HERTIE<. Bald sind alle deutschen Traditionsfirmen verschwunden oder aufgekauft. Bald haben ausländische Investoren – auch als „Heuschrecken“ bekannt – dieses Land kahl, sprich arm gefressen. Der Staat als größter Schuldner seiner Geschichte zugleich Abhängiger dieser Gläubiger, meist Banken aus dem In- und Ausland. Er befindet sich in schwerer Interessenkollision: seine Justiz darf nicht frei entscheiden!

 

( 6 )

Der Pleitestaat zieht auch die Justiz in Mitleidenschaft

Auch sind große Teile der Behörden wegen der Finanzschwäche des Staates nicht mehr hinreichend leistungsfähig.

Viele Gerichte leiden unter zu geringer Mittelausstattung. Auch das ist unmittelbare Folge der Wirkung von Großkorruptionen!

Große Teile der deutschen Justiz schauen bei diesem Treiben weg. Es kann offensichtlich das Land ohne echte Gegenwehr in den Abgrund rutschen.

 

( 7 )

Großmedien schweigen sich zunehmend aus . . .

Davor wurde vor Jahrzehnten seitens dieser genannten Korruptionsermittler gewarnt. Die Tatsache, dass deutsche Großmedien diese Warnungen lediglich 1980/1981 verbreiteten, belegt, dass sich seither eine Gleichschaltung der Medien einstellte.

Diese Großmedien, die nach 1980/1981 über die Korruptionsermittler berichteten, schweigen seit 1982 wie zentralgesteuert.

Würden sie echte Medien sein, würden sie berichten. Nein, sie tun es nicht!

In politischen Foren von focus.de, stern.de wurde im Zeitraum von 2001 bis 2004 den Korruptionsermittlern die Vernichtung ihrer Existenz angekündigt. Zu den Vorgängen in focus.de wurde beim LG Mü I eine Schadensersatzklage eingereicht. Die Drohungen im Internet seitens dieser Kreise führten zu keinerlei staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen.

In dem Zeitraum von 1980 (Beginn der Veröffentlichungen zu den milliardenschweren Korruptionen im Rüstungsgeschäft der NATO) bis heute wurden an die zehntausend Störvorfälle registriert bzw. aufgezeichnet.

So bleibt den Korruptionsermittlern nur das Mittel der Internetveröffentlichungen.

 

Wer in Zusammenhängen denken kann, der kann es nun tun und sich äußern.

Er kann es in der www.fm-tv.net oder in der www.antaris.tv.

Und damit ein Zeichen setzen für gesunden Widerstand, Art. 20 Abs. 4 GG.

 

richard kendel-koeppl © Munich 2 0 0 8

 

_____________________